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1342. April 26. Glatz (act. et dat.).

in crastino beati Marci ev.

Wofram v. Panewicz (Pannwitz), Burggraf von Glatz [Vgl. über ihn u. s. Familie Virteljahrsschrift f. Gesch. d Grafsch. Glatz, Bd. IV, S. 94 ff], bek., daß vor ihm u. den als Zeugen gen. Vasallen seines Herrn, des Königs v. Böhmen, die ritterbürtigen Gefolgsmannen (strenui famuli) Otto u. Reynczko, Gebr. v. Glubocz (Glaubitz) mit Einwilligung ihres Bruders Nycolaus u. nach reiflichem Rat mit ihren Verwandten (amicorum) zu Händen der ehrwürdigen Matrone Herrin Margarethe, ihrer Stiefmutter, u. zu Händen von deren Töchtern, ihrer (der gen. Brüder) Schwestern Anna, Katherina u. Gertrud, Nonnen zu Olmucz (Olmütz), rechtmäßig geschenkt bezw. verkauft u. in die Hände des Burggrafen ausgereicht haben eine Mark jährl. Zinses, die sie der Mutter u. deren Töchtern geschenkt haben, u. 3 Mark jährl. Einkünfte für eine gewisse, bereits bezahlte Summe verkauft haben, so daß im ganzen 4 Mk. Einkünfte Glatzer Gewichts auf 4 Zinshufen (laneos censuales) am Ausgange des Dorfes Sweydlerdorf inferioris (Nieder-Schwedeldorf, Kr. Glatz) nach der Stadt Glatz hin, die die Bauern Rudlinus gen. Tuber (d. Bucklige), Heinrich Doleator (d. Böttcher) u. Plasco bewirtschaften, übergeben sind, die, falls die Mutter oder eine der Töchter stirbt, von den bezw. der Überlebenden auf Lebenszeit besessen u. nach deren aller Tode jeder beliebigen Person nach ihrem freien Willen vermacht werden können. Mutter u. Töchter sollen diesen Zins ohne jeden Dienst u. ohne jede Last u. Beschwerung besitzen u. ihn jährlich zu Walpurgis (Mai 1) u. Michaelis (Sept. 29) mit je 2 Mk. erheben. Was aber etwa außer dem Zins von 1 Mk. in diesen Hufen an Rechten, Herrschaftsrechten, Diensten u. Nutzungen verbleibt, soll den gen. Brüdern u. deren Nachkommen vorbehalten bleiben, da dieselben von diesen Gütern wie von ihren anderen, so oft, wann u. wo auch immer die Notwendigkeit eintritt, Dienste zu leisten u. dafür zum Aufenthalt (residere) in der Burg Glatz verpflichtet sind. Die gen. Brüder versprechen im übrigen ihrer Stiefmutter u. deren gen. Töchtern in die Hand, wann u. wem immer diese den gen. Zins nach Beratung mit ihren Verwandten vermachen u. zuweisen wollten, dazu auf Ersuchen zu helfen u. einzuwilligen und geloben die Nachachtung dieser Vereinbarungen den Herren Brunchin u. Heinrich v. Stercz (Stertz) u. deren Erben in die Hand. So lange die Stiefmutter lebt, soll sie über den gen. Zins alle Vollmacht haben, und die Brüder sollen tun, was sie bei ihren Schwestern als Mutter zu ihren Töchtern verfügt. Der Burggraf bestätigt den obigen Vertrag in allen seinen Bestimmungen u. Klauseln.

Z.: Tyczko v. Panewicz (Pannwitz), Thammo v. Czesschow (Tschetschau), Themchin v. Glubocz (Glaubitz), Hanco v. Knoblouchsdorf (Knobelsdorf), Henslin v. Bela (Biele, von der), u. Hermann v. Cynebos (Czimboz) [Vgl. Anm. 4 zu Reg. 6392 (1340, Jan. 6) u. Heinr. Graf v. Reichenbach, Urkundl. Geschichte der Grafen Reichenbach Bd. I, S. 29, 30 u. 35], sowie die gen. Brüder Otto u. Reynczko [v. Glaubitz].


Glatzer Pfarreiarchiv Lit. K Nr. 9g. Orig. Perg. mit den folgenden an Pergamentstreifen hängenden 8 Siegeln (das neunte, in der Reihe von links nach rechts das 7. Siegel fehlt). 1) Über dem halbgespaltenen u. geteilten, nach rechts geneigten Schilde ein Helm mit 2 Büffelhörnern. Umschrift: "† S . WOLFRAMI . DE . PANEWITZ". 2) Im Dreiecksschild ein mit Kopf u. Schwanz rechts gekrümmter Fisch [Die Glatzer Glaubitz führten nach Blazek (Der Abgestorbene Adel Schlesiens II, 40) einen gekrümmten hechtähnlichen Fisch im Wappen, während das der schlesischen Glaubitz einen quer gerade gelegten Karpfen zeigt]. Umschrift: "† S . OTTONIS . GLWBOS". 3) Wie Nr. 2, nur etwas größer. Umschrift: "† S . RENCZKON[IS] . GL[WBOS]". 4) Wie Nr. 2. Umschrift: "† S . TAMMONIS . DE . GLVBOCZ". 5) Im Dreieckschilde ein zum Rad geschlagener Pfauenschweif mit einem Mühlstein [Über die v. Tschetschau vgl. Blazek a. a. O. Bd II, S. 67 unter Mettich] in der Mitte. Umschrift: † S . TAMMONIS . DE . SCESSCHOV". 6) Im runden Siegelfelde ein Helm mit 2 Büffelhörnern. Umschrift: "† S . TIC[Z]CONIS . DE . [PANEWITZ]". 7) Fehlt, Nach der Zeugennennung muß hier das S. des Hanco von Knoblouchsdorf befestigt gewesen sein. 8) Im Dreieckschild 3 mit Nägeln besteckte Hämmer, die von einem Knopf (oder Ring?) [Vgl. Heinr. Graf v. Reichenbach, a. a. O. Bd. I (Bresl. 1906), S. 24 u. Bd. II (Bresl. 1907), S. 305] zusammengehalten werden. Umschrift: "† S . JOHANNIS . DE . BELA". 9) Im Dreieckschild ein fliegender Fisch. Umschrift z. T. zerstört: "† S . HERMANNI . DE . . ." [Vgl. über das Siegel auch Glatzer Geschichtsquellen Bd. I, S. S7; über die Namensform vgl. auch Heinr. Graf v. Reichenbach, a. a. O. Bd. I S. 29, 30 u. 35]. Abgedruckt in den Geschichtsquellen der Grafschaft Glatz, hrg. v. Volkmer u. Hohaus, Bd, I, 74 ff., woselbst die Siegelbeschreibung nach obigem Regest zu berichtigen ist; kurz agft bei Bretholz, Das Pfarrarchiv in Glatz (Geschichtsquellen der Grafschaft Glatz, Bd. VI, Heft 3), S. 5.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.